… man muß es nur aufheben. Manchmal ist dieser Satz wirklich nicht nur sprichwörtlich gemeint. Als ich heute nach dem Einkaufen meinen Einkaufswagen zurück geschoben habe, lag vor mir plötzlich ein 5 Euro Schein. Knapp daneben ein 10 Euro Schein und noch ein wenig weiter ein 20 Euro Schein.

Ich hab das Geld eingesammelt und mich dann erstmal umgesehen, ob jemand in der Nähe ist, der vielleicht sogar nach Geld sucht. Aber weit und breit kein Mensch. Ich habe ein paar Minuten gewartet, aber keiner kam. Also was tun? Zur Supermarkt-Verkäuferin gehen und es bei ihr hinterlegen, falls jemand danach sucht? Würde sie es dann auch an den Verlierer aushändigen, falls der sich melden sollte? Schiebt sie es dann evtl. gar selber ein? Bei einer ganzen Geldbörse wäre das wohl schwieriger, aber bei einzelnen Scheinen?
Ich habe das Geld nun einfach mit nach Hause genommen und freue mich über diesen Fund. Gibt es irgendwelche Regelungen für solche Fälle? Zum Fundamt tragen ist ja wohl nicht ganz sinnvoll, denn da wird wohl keiner nach seinem Geld suchen
Rein rechtlich müssten Geldfunde über 10 Euro im Fundbüro abgegeben werden.
Ich persönlich hätte es aber (glaub ich) auch behalten.
Ohje! Gott sei Dank hab ich nicht geschrieben welcher Supermarkt es war
Bin ich froh, das zu lesen. Ich habe nämlich genau 35€ verloren und ich erkenne auch die Scheine wieder. Sehen genauso aus wie die auf dem Bild. Einer war blau mit einer 20 drauf, einer rot mit einer 10 drauf und einer grau-grün mit ner 5 drauf. Das kann kein Zufall sein!
@Ben
Im Fundbüro abgeben? Echt? Und dann schick ich nen Freund hin, der das Geld wieder abholt?
@codefux
Ich rück die Scheine nur raus, wenn du mir die Seriennummern sagen kannst. Damit ich auch weiß, dass es wirklich deine sind
…nana, mal bißchen mehr Vertrauen bitte!
Ich bin auch großzügigerweise bereit 10€ Finderlohn zu überlassen
Wie Vertrauen? Dann hätte ich es auch der Kassiererin im Supermarkt geben können. Hab die Scheine eh nicht mehr. Meine Arbeitskollegen sind mittags immer so knapp bei Kasse …
Das mit dem Supermarkt hatte ich ganz überlesen.
Wenn du die Scheine auf dem Parkplatz eines Supermarktes gefunden hast, ist es genau genommen sogar Diebstahl.
Zitat: “§ 965 BGB: besitzlos, nicht herrenlos –> Fundunterschlagung –> § 246 StGB
Wenn ich mich recht erinnere, hat der BGH mal entschieden, Finder eines Geldscheines, der in einem Supermarkt verloren und von einem Kunden entdeckt wurde, sei der supermarkt selbst, denn alles, was sich auf dessen Gelände befinde, liege in seinem Besitz.”
Jetzt aber Schluss mit dem Ganzen und viel Spaß beim Ausgeben der Kohlen.
also 10 euro haste von mir heut zurückbekommen! wie sieht aus mit morgen? kannste mir morgen wieder zehner leihen?
gutn abnd